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Channel: Die Bauchnabelbürste » Mobilität
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Aachen — Hamburg: 25,50 Euro

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Zugunglück am Gare Montparnasse, Paris, Frankreich, 1895.

Wikimedia: Studio Lévy and Sons, 1895 (PD)

Möchte ein Busunternehmen in Deutschland eine nationale Fernverkehrslinie einrichten, so muss es zunächst gem. §13 PBefG der zuständigen Genehmigungsbehörde glaubhaft vermitteln, dass diese Buslinie ein entsprechendes Angebot der Deutschen Bahn auf dieser Strecke wesentlich verbessern würde (als ob das so schwierig wäre). Das gilt seit 1961, wobei dieser Paragraph schon 1931 der Reichsbahn gute Dienste geleistet hat.

Das junge Startup DeinBus.de nutzt eine Gesetzeslücke, indem es keinen regulären Liniendienst, sondern eine preislich äußerst attraktive Reisebusmitfahrzentrale anbietet. Die Bahn wollte gerichtlich dagegen vorgehen und hatte das Nachsehen: Der Dienst ist zulässig.

2012 soll dann vermutlich das Fernreisemonopol der Bahn endgültig kippen.


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